Informationen
Das Straßenverkehrsamt benötigt zur Bearbeitung des Führerscheins folgende Unterlagen:
Passfoto
- Sehtest / augenärztliches Gutachten
- der Sehtest darf maximal 2 Jahre alt sein, sonst verliert er seine Gültigkeit
- Soformaßnahmen am Unfallort / Erste Hilfe
- bei Klasse M, A1, A und B ist nur eine Teilnahme an einem Seminar über Sofortmaßnahmen am Unfallort erforderlich
Seminarmöglichkeit: Deutsche Unfallhilfe
Sprachschule Mönchengladbach
Fußgängerzone, neben dem HauptbahnhofJeden Samstag von 08:30 – 15:00 Uhr- Bei schon vorhandnem Führerschein, muss der Führerschein nur kopiert werden
Personalausweis / Kinderausweis
- bzw. Bescheinigung des Einwohnermeldeamtes über den bisherigen Aufenthalt in Deutschland
Da eine Unterschrift für Ihren neuen Führerschein benötigt wird, ist es erforderlich,
dass die Unterlagen persönlich abgegeben werden.
Wenn Ihre Unterlagen vollständig sind müssen diese zum Kreishaus in Neuss.
Adresse: Oberstraße 91 41456 Neuss Abteilung Fahrerlaubnis
Gebühren der Verwaltungsbehörde:
Bei Erweiterung einer vorhandenen Klasse zb. Klasse B erweitert auf Klasse A 41,60 Euro
Bei Ersterteilung einer Fahrerlaubnisklasse B, BE, M, oder A1 43,40 Euro
Bei Ersterteilung der Klasse B 17 51,10 Euro + 5,30 pro Begleiter
Diese Gebühren werden bei Abgabe der Unterlagen fällig.
Wir schauen gerne eure Unterlagen in der Fahrschule durch, dann geht es bei der Verwaltung ganz reibungslos.